auch wenn's mit Gummiklöppeln passiert ist: Hier ein Urteil des OLG Oldenburg zum Thema "(Kein) Schadensersatz durch Verletzung beim Rollenspielkampf"http://www.juris.de/jportal/portal/page/...r-JUNA160701459
"...bei Kampfsportarten, wie etwa Fußball,..." Hinsichtlich des Urteils hätte ich nichts anderes erwartet. Fraglich ist nur, ob der Gegenüber wie verrückt zugehauen hat, dann ist von grob fahrlässigem Verhalten auszugehen. Aber wer will das beweisen????
Die Kraft der Erde ist unter uns!